Klärung der Eigentumsverhältnisse und Besitzzuordnung der Brücke
Für die Erhaltung der Zollhausbrücke ist es unumgänglich, die ungeklärten Besitzverhältnisse zu regeln. Eine kleine Anfrage im sächsischen Landtag 2015 ergab, dass das Bauwerk zurzeit herrenlos ist, da im Grundbuch noch der Eintrag „Eigentum des Volkes“ aus DDR-Zeiten vermerkt ist.
Um die Brücke durch Baumaßnahmen zu erhalten, ist es unerlässlich, dass die behördlichen Zuständigkeiten geklärt werden. Ohne diesen Schritt ist es nicht möglich, als Verein die Verantwortung für das historische Bauwerk zu übernehmen. Auch die Beantragung von Fördergeldern ist nur möglich, wenn es klare Verhältnisse gibt.
Wir setzen uns daher für die Klärung der Verhältnisse und die erst dadurch mögliche Erhaltung der alten Zollhausbrücke Bieberstein ein. Über wesentliche Fortschritte werden wir an dieser Stelle informieren.
