Das Zollhaus
vom Ortschronisten Achim Berger
Das Zollhaus und seine alte historische Brücke, die in den 1980iger Jahren verkehrstechnisch durch eine parallele moderne Brücke ersetzt wurde, haben eine lange historische Vergangenheit. Beim Zollhaus überquerte die alte Meißner Straße (jetzt K7794) die Bobritzsch und verband in alter Zeit die damals politisch und wirtschaftlich bedeutendsten Städte Sachsens Meißen und Freiberg. Anfangs war die Überquerung ein einfacher Brückensteg. 1559 verpflichtete Kurfürst August, der Bauherr des Schlosses Augustusburg, den Marschall auf Bieberstein zur Instanthaltung der auf seinem Territorium liegenden Wege und Brücken, wofür er als Gegenleistung Wege- und Brückenzoll erheben durfte. 1696 verfügte August der Starke den einfachen Brückensteg durch eine stabile Holzbrücke zu ersetzen, was unter dem damaligen Grundherrn von Bieberstein, Gotthelff Friedrich von Schönberg, dann auch erfolgte mit der Erlaubnis, den Brückenzoll zu verdoppeln. 1732 wurde von dessen Sohn, Caspar von Schönberg, diese Holzbrücke durch eine steinerne Doppelbogenbrücke ersetzt, was auch noch am rechten Brückenschlussstein zu sehen ist. 1839 wurde „den Adlig vom Schroeterschen Gerichte“ (Grundherr von Bieberstein war zu dieser Zeit Haubold von Schröter) die Erhebung eines Wege- und Brückenzolls erneut bestätigt und auf einer Holztafel am Schlagbaum bekannt gemacht. Erhoben wurden für jedes Pferd 6 Pfennige, für jedes Rind 3 Pfennige und für jedes Schwein, Schaf und Kalb ein Pfennig. Ebenfalls einen Pfennig kostete jeder Schiebebock. Befreit von den Abgaben waren u.a. die Familien der Rittergutsbesitzer zu Reinsberg und zu Krummenhennersdorf und der Mahlmüller von Bieberstein (die nahe am rechten Muldenufer gelegene Biebersteiner Mühle brannte 1904 ab und existiert nicht mehr). Noch nach dem 1.Weltkrieg musste z. B. für einen Schiebebock Zoll bezahlt werden, während die inzwischen aufgekommenen Motorräder und Autos freie Überfahrt hatten, weil sie auf der Bekanntmachung von 1839 natürlich nicht mit aufgeführt waren. Die Erhebung des Brückenzolls ist dann wohl in den zwanziger Jahren für alle aufgehoben worden.
